ELMAR FUNKE

RECHTSANWALT

ELMAR FUNKE

Anmeldung von Schutzrechten

  • Anmeldung von Designs

    Der Schutz eines von Ihnen entwickelten Designs kann viel Geld wert sein. Grundsätzlich besteht in Deutschland Nachahmungsfreiheit. Das bedeutet, ein Konkurrent kann ein von Ihnen geschaffenes urheberrechtlich geschütztes Werk nachahmen, sofern er den nötigen Abstand einhält.
    Über ein geschütztes Design (ehemals Geschmacksmuster) können Sie Ihr Urheberrecht beim Patent- und Markenamt schützen lassen und gleichzeitig einen Prioritätsnachweis liefern.
  • Markenanmeldungen für Sportveranstaltungen

    Das deutsche Olympiagesetz schützt Begriffe wie "olympisch" oder "Olympiade". Für den Schutz Ihrer eigenen Veranstaltungsbezeichnung müssen Sie selber sorgen.
    Allein der Nachweis der Urheberschaft hilft häufig nur regional weiter, die Eintragung als Marke schützt Sie im gesamten Bundesgebiet oder bei der Gemeinschaftsmarke auf dem Gebiet der EU.
    Wir melden Ihr Veranstaltungslogo und/oder den Veranstaltungsnamen bei den zuständigen Ämtern an.