GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

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Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz

Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz sind Möglichkeiten, die Haftung der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten mit ihrem Privatvermögen zu vermeiden. Ist unklar, ob das Vermögen die Schulden übersteigt oder ob gar die Schulden überwiegen, kann zunächst die Erbschaft angenommen werden, um sich dann Klarheit zu verschaffen, wie die Vermögenslage aussieht. Bleibt unklar, ob der Nachlass ausreicht, um die Nachlassgläubiger zu befriedigen, so kann der Erbe den Antrag stellen, die Nachlassverwaltung anzuordnen.

Hat der Erbe Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses erlangt, so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen.

Ein überschuldeter Nachlass stellt eine erhebliche Gefahr für die Erben dar. Wird nicht rechtzeitig eine Maßnahme eingeleitet, um die Haftung zu beschränken, haften die Erben mit ihrem Privatvermögen. Wir beraten Sie umfassend, was zu tun ist, wenn der Erblasser verschuldet war und stellen für Sie alle notwendigen Anträge bei Gericht.