GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

GÜNTER MÜLLER

Gesellschaftsstreitigkeiten und Auseinandersetzung

Gesellschafter sind eng miteinander verbunden. Sie verfolgen das gleiche Ziel. Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander sind auf Dauer nicht tragbar.

Die Auseinandersetzung der Gesellschafter ist ein komplexer Vorgang. Oftmals muss er lange vorbereitet werden.

Wir beraten Sie umfassend anhand des von Ihnen abgeschlossenen Gesellsschaftsvertrags und der einschlägigen Gesetze.