GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

GÜNTER MÜLLER

Durchführung von Antrags- oder Widerspruchsverfahren gegenüber Ämtern und Behörden

Verstoßen Nachbarn gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere gegen baurechtliche Pflichten, so können Sie zivilrechtlich gegen Ihre Nachbarn vorgehen. Sie können aber auch die Baubehörde einschalten, damit diese tätig wird. Beide Ansprüche stehen unabhängig nebeneinander.

Wir helfen Ihnen, die entsprechenden Anträge zu stellen und auch Widersprüche einzulegen, falls die Behörden nicht oder nicht rechtmäßig handeln.