ELMAR FUNKE

RECHTSANWALT

ELMAR FUNKE

Vertretung vor Behörden und Gerichten

  • Durchführung von Domaineintragungs- und Disputeverfahren sowie Löschungs- und Freigabeklagen

    Es reicht nicht aus, wenn man eine Internetdomain auf Grundlage besserer Namens- und/oder Markenrechte vom aktuellen Inhaber herausverlangt. Eine Klage auf Übertragung der Domain hat keinen Erfolg. Wenn man allerdings auf Freigabe klagt, besteht die Gefahr, dass sich ein anderer Internetuser die frei gewordenen Domain sichert, bevor Sie diese selbst angemeldet haben.
    Wir beraten Sie in Bezug auf diese Sondermaterie.
  • Prozessführung in Gewährleistungs- und Schadensersatzprozessen zu Hardware- und Softwareproblematiken

    IT-Recht ist komplex. Die verschiedenen Spezialausdrücke überfordern Anwälte und Gerichte oft gleichermaßen.
    Es ist hilfreich, wenn der Rechtsanwalt selbst über einige Expertise in Bezug auf Hard- und Softwarefragen besitzt.
    Wir helfen Ihnen bei der Stellung der richtigen Fragen und begleiten Sie beim Gang vor Gericht.