GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

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Kündigungsschutzklagen

Bei Erhalt der Kündigung gilt es, schnell zu handeln. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Ist diese Frist versäumt, werden auch unbegründete Kündigungen wirksam. Eine Heilung ist so gut wie ausgeschlossen.

Bitte kontaktieren Sie uns umgehend, falls Sie eine Kündigung erhalten haben. Nur rechtzeitiges Handeln bewahrt Sie vor dem Verlust Ihrer Rechte.