GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

GÜNTER MÜLLER

Enterbung

Sie können nicht nur einzelne Personen zu Erben bestimmen, Sie können auch einzelne Personen enterben, falls Sie auf keinen Fall wollen, dass Sie durch diese Person beerbt werden.

Sofern Sie kein Testament oder Erbvertrag aufgesetzt haben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dadurch kann es dazu kommen, dass Personen Erben werden, die Ihnen nicht recht sind. Durch eine Enterbung kann dem entgegengetreten werden.

Bitte bedenken Sie aber, dass Sie den Anspruch auf den Pflichtteil nur ganz ausnahmsweise ausschließen können.

Wir helfen Ihnen, die richtige Formulierung zu finden.