ELMAR FUNKE

RECHTSANWALT

ELMAR FUNKE

Erstellung von modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist wie ein Vertragsschluss. Sie sollten die vorformulierte Unterlassungserklärung eines abmahnenden Konkurrenten, Urhebers oder Markeninhabers nie unreflektiert unterschreiben.

Insbesondere die Akzeptierung einer hohen Vertragsstrafe für den Fall eines erneuten Verstoßes kann die eigene Existenz kosten.

Wir helfen Ihnen bei der richtigen Formulierung, damit Sie im Falle einer Haftung eine Unterlassungsklage vermeiden, aber dennoch nicht wirtschaftlich ruiniert werden.