ELMAR FUNKE

RECHTSANWALT

ELMAR FUNKE

Erstellung von speziell angepassten AGB und Veranstaltungsverträgen

Eine gute AGB ist wie eine Visitenkarte für Veranstalter und Agenturen, außerdem kann man über eine praxisorientierte AGB stetig wiederkehrende Lebenssachverhalte und Geschäftsabschlüsse in einen rechtssicheren Rahmen betten, ohne jedesmal neu über die jeweiligen sich bei jedem Event wiesderholenden Regelungspunkte nachzudenken.

Für schwierige Kundschaft besteht die Möglichkeit in dem Veranstaltungsvertrag von der AGB abweichende Individualabreden zu treffen, die die AGB punktuell überlagern oder abändern.