ELMAR FUNKE

RECHTSANWALT

ELMAR FUNKE

Erstellung von Auftragsproduktions- und Koproduktionsverträgen

Filmproduktionen sind ein komplexes und sehr spezielles Gebiet der Vertragsgestaltung. der durchschnittliche Rechtsanwalt wird hier über wenig Expertise verfügen.

Wir beschäftigen uns seit nunmehr 17 Jahren mit dem Thema Verfilmungsrecht und haben auch Erfahrungen hinsichtlich der verhandelbaren Vergütungen und Beteiligungen.