ELMAR FUNKE

RECHTSANWALT

ELMAR FUNKE

Markenanmeldungen für Sportveranstaltungen

Das deutsche Olympiagesetz schützt Begriffe wie "olympisch" oder "Olympiade". Für den Schutz Ihrer eigenen Veranstaltungsbezeichnung müssen Sie selber sorgen.

Allein der Nachweis der Urheberschaft hilft häufig nur regional weiter, die Eintragung als Marke schützt Sie im gesamten Bundesgebiet oder bei der Gemeinschaftsmarke auf dem Gebiet der EU.

Wir melden Ihr Veranstaltungslogo und/oder den Veranstaltungsnamen bei den zuständigen Ämtern an.