ELMAR FUNKE

RECHTSANWALT

ELMAR FUNKE

Event- und Veranstaltungsrecht Beratung

  • Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden (z.B. Ordnungsamt, Bauordnungsamt, Straßenverkehrsamt etc.) und Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL etc.)

    Sie möchten in einer bestimmten Gemeinde oder Ortschaft ein Event oder eine Messe durchführen? Sie haben aber keine Erfahrung hinsichtlich der Kommunikation mit Behörden, der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes oder einer erforderlich werdenden Nutzungsänderungsgenehmigung?
    Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen Veranstaltung.
  • Beratung in Bezug auf Umsatz- und Ausländersteuerfragen

    Viele Events finden nicht ausschließlich in Deutschland statt, sondern überschreiten im Rahmen einer Roadshow oder für Incentives und Eröffnung von Firmenfilialen im Ausland auch Ländergrenzen. Ausländische Künstler werden im Rahmen einer Veranstaltung in Deutschland eingesetzt. Hier ergeben sich Steuerfragen.
    Kontaktieren Sie uns bei Fragen.
  • Beratung von führenden Agenturen und Verbänden

    Wir sind sehr lange im Veranstaltungsgeschäft. Bereits im Jahr 1999 erschien unsere erste Auflage unseres Handbuchs zum Eventrecht.
    Ich war mehrere Jahre Vice-President Finance des European Chapters der International Special Event Society (ISES Europe) und bin zusammen mit meinem Kollegen Rechtsanwalt Müller aktueller Verbandsanwalt des FAMAB-Verbandes für Direkte Wirtschaftskommunikation e.V.
    Seit 1999 haben wir eine große Zahl an Eventagenturen, Großbanken und Wirtschaftsunternehmen geschult und unser Fachwissen über IHKs, Handwerksklammern, Studentenwerke, Private Bildungsträger und Fachhochschulen und Universitäten an Hunderte von Eventmanagern und Veranstaltungsplanern weitergeben.
    Verlassen Sie sich auf unseren Erfahrungsschatz.
  • Beratung zur Künstlersozialabgabepflicht / Künstlersozialkasse (KSK)

    Die Künstlersozialkasse ist die Rentenkasse der Künstler. Eine vertragliche Abwälzung des Veranstalteranteils an dieser Abgabe auf den Künstler ist rechtlich nicht möglich.
    Künstlersozialabgaben fallen auch an, wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht. Bei Konzertverträgen spart eine korrekte Vertragsgestaltung Geld.
    Kommen Sie auf uns zu.
  • Prüfung von Sicherheitskonzepten

    Wir sind Rechtsanwälte, keine Veranstaltungstechniker. Allerdings kennen wir uns mit den verschiedenen Versammlungsstättenverordnungen und der Rechtsprechung in Bezug auf veranstaltungsrechtliche Haftungsfragen bestens aus.
    Daher sind wir in der Lage ein vorhandenes Sicherheitskonzept auf Risiken und Vollständigkeit zu prüfen.