Es reicht nicht aus, wenn man eine Internetdomain auf Grundlage besserer Namens- und/oder Markenrechte vom aktuellen Inhaber herausverlangt. Eine Klage auf Übertragung der Domain hat keinen Erfolg. Wenn man allerdings auf Freigabe klagt, besteht die Gefahr, dass sich ein anderer Internetuser die frei gewordenen Domain sichert, bevor Sie diese selbst angemeldet haben.
Wir beraten Sie in Bezug auf diese Sondermaterie.