GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

GÜNTER MÜLLER

Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

Die maßgeschneiderte Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen ist Grundlage jeder Vererbung. Nur wenn das Testament oder der Erbvertrag wirksam und eindeutig ist, können Streitgkeiten unter den Erben vermieden werden.

Neben der Einsetzung der Erben oder der Enterbung von Personen können auch einzelne Gegenstände durch Vermächtnis weitergegeben werden. Innerhalb der Erben können Sie durch Teilungsanordnung regeln, wer welchen Gegenstand bekommen soll.

Je nach den Verhältnissen der Erblasser müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden. Sind minderjährige Kinder vorhanden, bietet es sich an, Sorgerechtsentscheidungen zu treffen. Auch an eine Testamentsvollstreckung kann gedacht werden, falls unternehmerisches Vermögen vorhanden ist.

Ehegatten greifen gerne auf das "Berliner Testament" zurück. Auch dies kann im Einzelfall aber nicht gewollt sein, sodass abweichende Formulierungen nötig sind.

Testamente oder Erbverträge sind zwar nicht für alle Zeiten und alle Fälle unumstößlich, aber doch nicht alltäglich. Lassen Sie sich durch uns bei der Abfassung Ihres letzten Willens beraten und helfen.