GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

GÜNTER MÜLLER

Prüfung der Schriftformerfordernisse bei längerfristigen Gewerbe- und Wohnraummietverträgen

Verträge über Gewerbe- oder Wohnraum mit langen Laufzeiten müssen schriftlich abgeschlossen werden. Wird das Schriftformerfordernis nicht eingehalten, so kann der Vertrag jederzeit nach Ablauf eines Jahres gekündigt werden.

Wir prüfen für Sie, ob die Schriftform eingehalten ist oder nicht. Der Ausgang der Prüfung kann erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für Sie haben.