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Beratung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen

Der Verlust eines Arbeitsplatzes ist eine einschneidende Maßnahme in Ihrem Leben. Droht eine Kündigung oder ist diese gar schon ausgesprochen, so müssen alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, die unternommen werden können. Ist der Arbeitsplatz nicht mehr zu retten, so sollte auf jeden Fall eine Kündigung vermieden werden.

Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge sind probate Alternativen zur Kündigung. Sie können so Einfluss nehmen auf die Art und Weise der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Fristen, Abfindungen, Freistellungen und die Formulierung des Zeugnisses sind Inhalte, die zwingend geregelt werden sollten.

Bitte bedenken Sie auch, dass der Verlust des Arbeitsgeldes droht, falls Formulierungen falsch gewählt wurden. Vermeiden Sie eine Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes.

Wir helfen Ihnen bei der Aushandlung Ihres Aufhebungs- oder Abfindungsvertrages.

Beratung von Personalabteilungen und Geschäftsführern

Als Arbeitgeber sind eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen. Von der Einstellung über die Beurteilung und die Sanktionierung von Fehlverhalten bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses müssen täglich rechtliche Fragen beantwortet werden. Fehleinschätzungen haben meist teure Konsequenzen.

Wir beraten Sie in allen Situationen des Arbeitslebens.

Beratung und Vertretung bei Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit ist ein weit verbreitetes Phänomen. Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn mit einem Beschäftigten kein Arbeitsvertrag geschlossen wird, obwohl eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, insbesondere eine Weisungsbefugnis besteht.

Der Scheinselbstständige kann Klage auf Feststellung erheben, dass er Arbeitnehmer ist (Statusklage). Dies hat weitreichende Folgen für beide Parteien. Insbesondere der Arbeitgeber hat zu befürchten, dass er Sozialabgaben und Lohnsteuer für die zurückliegenden Jahre zahlen muss.

Der Arbeitnehmer kommt in den Genuss zahlreicher Arbeitsschutzgesetze, wie Kündigungsschutz oder Urlaubsgeld.

Wir beraten Sie umfassend, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Wir helfen Ihnen auch, Ihr Beschäftigungsverhältnis vertraglich so zu regeln, wie es der Rechtslage entspricht.

Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen

Der Arbeitsvertrag ist Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Rechtssichere Formulierungen und Regelungen sind zwingende Voraussetzung für die Wahrnehmung Ihrer Rechte.

Wir überprüfen Ihre Arbeitsverträge und gestalten für Sie die Arbeitsverträge für Ihr Unternehmen.


Kündigungsschutzklagen

Bei Erhalt der Kündigung gilt es, schnell zu handeln. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Ist diese Frist versäumt, werden auch unbegründete Kündigungen wirksam. Eine Heilung ist so gut wie ausgeschlossen.

Bitte kontaktieren Sie uns umgehend, falls Sie eine Kündigung erhalten haben. Nur rechtzeitiges Handeln bewahrt Sie vor dem Verlust Ihrer Rechte.

Anschrift

FMR Rechtsanwälte
Schwanenhöfe
Erkrather Straße 220 b
40233 Düsseldorf

Kontakt

Telefon: +49(0)211 / 88 00 588
Fax:       +49(0)211 / 83 69 111
Email:    info@fmr-kanzlei.de