GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

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Testamentsvollstreckung

Damit der Erblasser sicher gehen kann, dass sein letzter Wille auch befolgt wird, kann er im Testament oder Erbvertrag eine Testamentsvollstreckung anordnen. Der Testamentsvollstrecker hat dann nach dem Tod des Erblassers dafür zu sorgen, dass mit dem Nachlass so verfahren wird, wie der Erbe dies verfügt hat.

Die Anordnung von Testamentsvollstreckung bietet sich insbesondere an, wenn mögliche Erben noch minderjährig sind und größere Vermögen oder unternehmerisches Vermögen vorhanden ist.

Wir helfen Ihnen bei der Formulierung von Testamentsvollstreckungsklauseln. Selbstverständlich übernehmen wir auch selbst Testamentsvollstreckungen.

Bitte scheuen Sie sich nicht, uns bei einer Beratung darauf anzusprechen.