GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

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Annahme, Ausschlagung und Anfechtung der Erbschaft

Die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft sind Entscheidungen von erheblicher finanzieller Tragweite. Ob Sie eine Erbschaft annehmen oder sie ausschlagen, ist deshalb eine Entscheidung , die sorgfältig überlegt sein muss. Haben Sie Kenntnis von der Erbfolge, gilt die Erbschaft als angenommen, wenn Sie sie nicht innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Nach Annahme der Erbschaft kann diese nicht mehr ausgeschlgen werden.

Möglicherweise haben Sie sich bei der Annahme oder  der Ausschlagung der Erbschaft über wesentliche Tatsachen geirrt. Dann können Sie das Recht haben, ihre Entscheidung anzufechten. Bitte beachten Sie, dass die Anfechtung der Annahme als Ausschlagung gilt und die Anfechtung der Ausschlagung als Annahme.

Annahme, Ausschlagung oder Anfechtung sind Entscheidungen, die kurzfristig getroffen werden müssen. Innerhalb von sechs Wochen soll Klarheit herrschen, sofern nicht der Erbe oder der Erblasser im Ausland wohnen.

Wir stehen Ihnen kurzfristig alle notwendigen Handlungen oder Erklärungen zur Verfügung, die Sie vornehmen müssen.