ELMAR FUNKE

RECHTSANWALT

ELMAR FUNKE

Schutzrechte im Internet

  • Markenverletzungen durch Ausnutzung der technischen Besonderheiten des Internets

    Eine Suchmaschine folgt gewissen Regeln, die ein Suchmaschinenbetreiber wie Google immer wieder ändert und anpasst.
    Eine Markenverletzung muss nicht offen zutage treten, um vom Rechtsinhaber abgemahnt zu werden.
    Mittlerweile existiert umfangreiche Rechtsprechung zu Markenverletzungen innerhalb von Metatags und Domainnamen.
    Wir beraten Sie gerne.
  • Markenverletzungen durch Domainnamen oder Inhalte von Webseiten

    Die Rechtsprechung in Bezug auf ist komplex. So ist es zwar gestattet eine markenrechtliche Bezeichnung als Keyword bei Google AdWords einzusetzen, die Nutzung desselben Begriffes auf der eigenen Website ist aber in der Regel illegal.
    Schon die Nutzung einer Marke innerhalb der URL kann vom Markeninhaber abgemahnt werden.
    Wir beraten Sie sachkundig.
  • Online Markenrecht (AdWords, Metatags, Banner, etc.)

    Eine Marke bietet in den Waren- und Dienstleistungsklassen, in der sie eingetragen ist, absoluten Schutz vor Beeinträchtigungen durch Dritte.
    Wir erklären Ihnen, warum Sie zwar einen bekannten Markennamen in AdWords nutzen dürfen, aber eine Verwendung desselben Markennamens in der Domain, einem Metatag oder Ihrer Werbeanzeige hohe Abmahnkosten auslöst.