GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

GÜNTER MÜLLER

Feststellen bzw. Durchsetzen von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen

Die mangelfreie Errichtung eines Werkes ist Ziel jedes Werkvertrages. Die Realität zeigt aber, dass dieses Ziel nicht immer erreicht wird.

Was zu tun ist, wenn ein Werk mangelhaft errichtet wurde, ergibt sich aus Ihrem Vertrag und aus dem Gesetz.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.