GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

GÜNTER MÜLLER

Erbschein

Um Ihre Erbenstellung nachweisen zu können, brauchen Sie oftmals einen Erbschein. Der Erbschein muss beim Amtsgericht beantragt werden und weist den Inhaber als Erbe aus. Mit diesem Erbschein kann der Erbe über den Nachlass verfügen.

Dieser Erbschein wird oft benötigt. Insbesondere, wenn Grundbesitz vorhanden ist, kann ein Erbschein nötig sein.

Im Zuge der Europäisierung ist als Alternative zum Erbschein das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) eingeführt worden. Insbesondere bei Vermögen im Ausland kann es sinnvoll sein, dieses Europäische Nachlasszeugnis zu beantragen.

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der erforderlichen Nachweise.