GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

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Erbenhaftung

Als Erbe werden Ihnen nicht nur die Vermögensgegenstände (Aktiva) hinterlassen, sondern auch die gesamten Schulden des Erblassers (Passiva). Steht von vorn herein fest, dass der Nachlass überschuldet ist, kann die Erbschaft direkt ausgeschlagen werden. Oftmals hat der Erbe aber keine Kenntnis von den genauen Vermögensverhältnissen.

Es besteht deshalb die Möglichkeit, die Erbschaft anzunehmen um festzustellen, welche Werte vorhanden sind. Sie haben dann immer noch die Möglichkeit, Ihre Haftung auf den Nachlass zu beschränken oder eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz zu beantragen, wenn Sie glauben oder wenn feststeht, dass der Nachlass überschuldet ist.

Eine genaue Beratung und Festlegung einer Strategie sind hierbei von besonderer Bedeutung. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite.