GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

GÜNTER MÜLLER

Zeugnis- und Zeugnisberichtigungsanspruch

Eines der wichtigsten Mittel bei der Bewerbung auf einen neuen Arbeitsplatz ist das letzte Zeugnis Ihres bisherigen Arbeitgebers. Das Zeugnis muss deshalb so sein, dass damit eine neue Stelle erlangt werden kann.

Dadurch, dass das Zeugnis einerseits wohlwollend, andererseits aber wahrheitsgemäß sein muss, hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, bei der positiv oder gut klingende Äußerungen in Wahrheit negativ besetzt sein können.

Wir helfen Ihnen bei der Abfassung Ihres Zeugnisses und prüfen für Sie bereits erhaltene Zeugnisse.