GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

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Erb- und Pflichtteilsansprüche

Verwandte haben ein gesetzliches Erbrecht. Kinder, Ehegatten und eventuell Eltern haben darüber hinaus einen Anspruch auf den Pflichtteil, falls sie enterbt sind.

Dieser Pflichtteilsanspruch sichert diesen Personen einen Anteil am Nachlass, der ihnen normaler Weise nicht entzogen werden kann. Den Pflichtteilsberechtigten steht gegen die Erben ein Anspruch auf Zahlung von Geld zu. Die Höhe bestimmt sich nach dem gesetzlichen Erbrecht, das bestehen würde, wäre der Pflichtteilsberechtigte nicht enterbt. Die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts ist als Pflichtteil zu zahlen.

Oftmals wissen die Pflichtteilsberechtigten nicht, was alles zum Nachlass gehört und was diese Gegenstände Wert sind. Deshalb steht ihnen ein Auskunftsanspruch gegen die Erben zu. Sie können verlangen, dass die Erben ein notarielles Verzeichnis aufstellen lassen, in dem alle Vermögenswerte erfasst sind. Hat der Erblasser kurz vor dem Tod noch Wertgegenstände verschenkt, sind auch diese Gegestände anzugeben, da sich der Anspruch auch darauf beziehen kann.

Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist oft schwierig und kann lange dauern. Insbesondere bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind Sie auf fachkundige Hilfe angewiesen, die wir Ihnen bieten.