ELMAR FUNKE

RECHTSANWALT

ELMAR FUNKE

Markenverletzungen durch Ausnutzung der technischen Besonderheiten des Internets

Eine Suchmaschine folgt gewissen Regeln, die ein Suchmaschinenbetreiber wie Google immer wieder ändert und anpasst.

Eine Markenverletzung muss nicht offen zutage treten, um vom Rechtsinhaber abgemahnt zu werden.

Mittlerweile existiert umfangreiche Rechtsprechung zu Markenverletzungen innerhalb von Metatags und Domainnamen.

Wir beraten Sie gerne.