ELMAR FUNKE

RECHTSANWALT

ELMAR FUNKE

Beratung zur Künstlersozialabgabepflicht / Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse ist die Rentenkasse der Künstler. Eine vertragliche Abwälzung des Veranstalteranteils an dieser Abgabe auf den Künstler ist rechtlich nicht möglich.

Künstlersozialabgaben fallen auch an, wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht. Bei Konzertverträgen spart eine korrekte Vertragsgestaltung Geld.

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