ELMAR FUNKE

RECHTSANWALT

ELMAR FUNKE

Anmeldung von Designs

Der Schutz eines von Ihnen entwickelten Designs kann viel Geld wert sein. Grundsätzlich besteht in Deutschland Nachahmungsfreiheit. Das bedeutet, ein Konkurrent kann ein von Ihnen geschaffenes urheberrechtlich geschütztes Werk nachahmen, sofern er den nötigen Abstand einhält.

Über ein geschütztes Design (ehemals Geschmacksmuster) können Sie Ihr Urheberrecht beim Patent- und Markenamt schützen lassen und gleichzeitig einen Prioritätsnachweis liefern.